Mordprozess: Hat der Angeklagte seinen Sohn aus Rache getötet?
Im Munderkinger Mordprozess fordert der Staatsanwalt lebenslänglich. Der Verteidiger plädiert für eine Verurteilung wegen Totschlags.
Im Prozess um die Tötung eines sechsjährigen Buben in Munderkingen (Alb-Donau-Kreis) sind am Montag am Landgericht Ulm die Plädoyers gesprochen worden. Der Staatsanwalt forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke für den 43-jährigen Angeklagten. Der Verteidiger sprach sich für eine Freiheitsstrafe „nicht unter zwölf Jahren“ wegen Totschlags aus. Sein Mandant habe getötet, ohne ein Mörder zu sein. Die schiere Verzweiflung sei das ausschlaggebende Motiv gewesen.
Er könne sich auch heute nicht im Detail an die Vorgänge im Juli vorigen Jahres in seinem Haus in Munderkingen erinnern, sagte der Angeklagte am Montag, als er nach den Plädoyers von seinem Recht auf ein letztes Wort vor dem Urteil Gebrauch machte. Er sei nicht der eiskalte Mensch ohne Gefühle, als der er vom Staatsanwalt dargestellt worden sei, wenn er sie in der Verhandlung auch nicht habe ausdrücken können.
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