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12. Februar 2010 04:59 Uhr

Müller kontra Buchpreisbindung

Ulm Müller, die Drogeriemarktkette mit Sitz in Ulm, ist nicht unbedingt für ihr Büchersortiment bekannt. Trotzdem will der Multi mit über 600 Filialen in ganz Europa eine Festung des geduckten Wortes stürmen: die Buchpreisbindung. Zumindest aus Sicht der Buchhändler, die vor Gericht von Rechtsanwalt Dieter Wallenfels vertreten werden, der mit seiner Kanzlei seit 1964 die Preisbindung des deutschen Buchhandels verteidigt.

Am 23. Februar stehen sich Müller-Anwälte und der Buchpreistreuhänder vor der Ulmer Kammer für Handelssachen des Landgerichts gegenüber. Der Buchhandel sieht die Preisbindung als Garant der Meinungsvielfalt im deutschen Buchmarkt gefährdet. Hintergrund des Streits ist eine Rabattaktion bei Müller: Wer in einer der Filialen einkauft, bekommt "als Dankeschön" drei Prozent Nachlass auf den Einkauf. Die Summe ist auf den Kassenzettel aufgedruckt und kann in einem bestimmten Zeitraum beim nächsten Einkauf in einer der Filialen eingelöst werden. Bücher sind davon ausgenommen, bei einem ersten Rechtsstreit gab Müller bereits klein bei. Doch dabei will man es nicht bewenden lassen. Müller verlangt auf dem Wege der "negativen Feststellungsklage" Feststellung, wie die Juristen es ausdrücken, dass die Firma zur Unterlassung dieser bestimmten Wettbewerbshandlung nicht verpflichtet ist.

Die Anwälte der Firma Müller argumentieren, dass diese Werbeaktion keinen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz darstellt. Ihre Lesart des Gesetzes: Der Kunde erhalte beim Zweiteinkauf keinen Rabatt auf ein preisgebundenes Produkt. Der Kaufpreis werde aus dem Barzahlungspreis und dem "verdienten Rabatt" gebildet, der wie ein Geschenkgutschein wirke. Es fließe der volle Kaufpreis an den Buchhändler.

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Die Buchhändler sehen das anders. "Ein solcher Gutschein ist nichts anderes als eine Minderung des Kaufpreises", sagt Wallenfels, der Wiesbadener Anwalt der Buchhändler. Die Buchkultur würde durch eine Aufweichung der Preisbindung, die einst in breiter gesellschaftlicher Übereinstimmung beschlossen worden sei, gefährdet.

Würde Müller recht bekommen, wäre das laut Wallenfels ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Folge: Große Konzerne würden bald die kleinen Buchhändler vom Markt verdrängen und den Markt unter sich aufteilen. Wallenfels: "Uns geht es darum, den fairen Wettbewerb auf Basis der gesetzlichen Vorgaben zu erhalten."

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