Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Ulm: Nach 42 Vorstrafen ist Schluss mit Bewährung

Ulm
26.08.2016

Nach 42 Vorstrafen ist Schluss mit Bewährung

Weil er eine EC-Karte stahl, um Geld abzuheben, ist ein Mann jetzt am Amtsgericht verurteilt worden.
Foto: Kaya (Symbolbild)

Mann am Amtsgericht Ulm wegen Computerbetrugs zu Gefängnisstrafe verurteilt.

Immer wieder hatten Richter mit dem allein stehenden und etwas unbeholfen wirkenden Angeklagten Mitleid und beließen es bei Bewährungsstrafen, wenn er mal wieder gegen das Gesetz verstoßen hatte. Jetzt hat das Ulmer Amtsgericht nach 42 Vorstrafen des Mannes, davon mehr als die Hälfte Vermögensdelikte, ein juristisches Machtwort gesprochen. Wegen Computerbetrugs wurde der 46-jährige Hilfsarbeiter zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten verurteilt. Alle Bewährungen der Vergangenheit wurden widerrufen. Er muss jetzt ins Gefängnis. Auf einen Anwalt hat der Mann verzichtet, der von Gelegenheitsarbeiten lebte, aber offensichtlich auch Gelegenheiten mit jahrelang erprobtem Gespür nutzte, um an Geld zu kommen.

So hatte er im April dieses Jahres auf einem Erbacher Bauhof einen geparkten Lastwagen ausgekundschaftet, der nicht verschlossen war. Im Fond des Transporters wurde er fündig und fand die Geldbörse des Fahrers aus dem Allgäu. Den 20-Euro-Schein ließ er links liegen, denn die EC-Karte samt einem kleinen Zettel mit der PI-Nummer versprach mehr Beute. Nach Auffassung der Anklagevertreterin und des Gerichts kassierte der Angeklagte kräftig ab. In Geldautomaten zweier Ulmer Bankfilialen hob er insgesamt 2000 Euro ab und steckte nach dem Coup EC-Karte und Zettel mit der PIN wieder in den Geldbeutel im geparkten Lastkraftwagen, sodass der Fahrer erst viel später merkte, was ihm widerfahren war. Was der erprobte Kleinkriminelle hätten wissen müssen, war der Umstand, dass die Bankautomaten in der Regel mit Videokameras überwacht werden. Als der Geschädigte den Fall der Polizei meldete, war es ein Leichtes, den vielfach Vorbestraften zu identifizieren.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.