Nach 42 Vorstrafen ist Schluss mit Bewährung
Mann am Amtsgericht Ulm wegen Computerbetrugs zu Gefängnisstrafe verurteilt.
Immer wieder hatten Richter mit dem allein stehenden und etwas unbeholfen wirkenden Angeklagten Mitleid und beließen es bei Bewährungsstrafen, wenn er mal wieder gegen das Gesetz verstoßen hatte. Jetzt hat das Ulmer Amtsgericht nach 42 Vorstrafen des Mannes, davon mehr als die Hälfte Vermögensdelikte, ein juristisches Machtwort gesprochen. Wegen Computerbetrugs wurde der 46-jährige Hilfsarbeiter zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten verurteilt. Alle Bewährungen der Vergangenheit wurden widerrufen. Er muss jetzt ins Gefängnis. Auf einen Anwalt hat der Mann verzichtet, der von Gelegenheitsarbeiten lebte, aber offensichtlich auch Gelegenheiten mit jahrelang erprobtem Gespür nutzte, um an Geld zu kommen.
So hatte er im April dieses Jahres auf einem Erbacher Bauhof einen geparkten Lastwagen ausgekundschaftet, der nicht verschlossen war. Im Fond des Transporters wurde er fündig und fand die Geldbörse des Fahrers aus dem Allgäu. Den 20-Euro-Schein ließ er links liegen, denn die EC-Karte samt einem kleinen Zettel mit der PI-Nummer versprach mehr Beute. Nach Auffassung der Anklagevertreterin und des Gerichts kassierte der Angeklagte kräftig ab. In Geldautomaten zweier Ulmer Bankfilialen hob er insgesamt 2000 Euro ab und steckte nach dem Coup EC-Karte und Zettel mit der PIN wieder in den Geldbeutel im geparkten Lastkraftwagen, sodass der Fahrer erst viel später merkte, was ihm widerfahren war. Was der erprobte Kleinkriminelle hätten wissen müssen, war der Umstand, dass die Bankautomaten in der Regel mit Videokameras überwacht werden. Als der Geschädigte den Fall der Polizei meldete, war es ein Leichtes, den vielfach Vorbestraften zu identifizieren.
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