Noch im Gerichtssaal klickten die Handschellen: Ein 18-Jähriger hatte zwei Polizeibeamte brutal angegriffen und verletzt. Von Bernd Kramlinger

Noch im Gerichtssaal klickten die Handschellen: Der 18- Jähriger wurde sofort nach der Verhandlung verhaftet. Er hatte Mitte Oktober vergangenen Jahres zwei Polizeibeamte brutal angegriffen und verletzt.
Das Neu-Ulmer Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Lang hatte den Türken aus einem Neu-Ulmer Stadtteil zuvor zu 22 Monaten Jugendgefängnis verurteilt. Weil das Gericht Wiederholungsgefahr annahm, erging sofort Haftbefehl. Die Polizei brachte ihn sofort in das Gefängnis nach Kempten.
Polizisten "wie beim Fußball" gegen den Hinterkopf getreten
Bei der Tat vor dem Neu-Ulmer Hallenbad in der Nacht zum 11. Oktober, einem Sonntag, wurden nach Ansicht von Richter Lang "jegliche Grenzen überschritten". Es sei ein "beispielloses Vorgehen", eine nach einem Gerangel auf dem Boden liegende Polizeibeamtin noch mit den Fäusten zu schlagen und einem Polizisten "wie beim Fußball" gegen den Hinterkopf zu treten.
Der 28 Jahre alte Beamte und seine zwei Jahre jüngere Kollegin waren kurz nach Mitternacht zum Hallenbad an der Kantstraße beordert worden, weil dort eine Horde von rund 15 Jugendlichen die Nachtruhe der Nachbarn störte.
Polizisten wollten ihn in Gewahrsam nehmen
Der Angeklagte entpuppte sich aufgrund seines "unverschämten Verhaltens" auf der Stelle als Rädelsführer. Der Beamte zum Gericht: "Er wollte uns vor seiner Clique lächerlich dastehen lassen." Der 18-Jährige habe sich zunehmend "aggressiv" gebärdet und "herumgebrüllt". Den Polizisten schwante wohl, dass die Situation "entgleisen" könnte und wollten deshalb den Beleidigungen ausstoßenden 18-Jährigen in Gewahrsam nehmen. Die Lage für die Streifenbeamten verschärfte sich daraufhin, weil beinahe die gesamte Clique des Angeklagten die Uniformierten umringte und forderte, den Anführer laufen zu lassen.
Angesichts dieser Vorfälle kündigte der Beamte an, dem Rädelsführer Handschellen anzulegen. Das wollte der 18-Jährige verhindern. Die Beamtin umklammerte deshalb den Burschen von hinten, um ihn zusammen mit ihrem Kollegen auf den Boden zu drücken. Es entwickelte sich ein Gerangel, bei dem alle Drei stürzten.
Dem Angeklagten gelang es zuerst, sich aufzurappeln. Bereits stehend trat er den sich gerade aufrichtenden Beamten mit dem Fuß gegen den Hinterkopf. Bevor er türmte, versetzte er auch noch der auf dem Boden liegenden Polizistin einen Faustschlag.
Noch in der selben Nacht wurde er festgenommen - obwohl er mit einem Kumpan den Pullover getauscht hatte.
Prellungen, Schürfwunden, Gehirnerschütterung
Die Attacke hinterließ bei den Beamten Spuren: Wegen ihrer Verletzungen - Prellungen, Schürfwunden und beim Mann eine Gehirnerschütterung - konnten beide zehn Tage lang keinen Dienst mehr tun.
Der Vorfall hat besonders der Polizistin zugesetzt. Immer, wenn sie "Kantstraße" hört, erscheint vor ihrem geistigen Auge das Geschehen in dieser Oktobernacht. Der Beamte, der auf elf Jahre Berufserfahrung zurückblicken kann, sagte dem Gericht, dass er einen derartig massiven Ausbruch von Gewalt noch nie erlebt habe. Was ihn betroffen machte, war die offenbar fehlende Hemmschwelle.
Wegen Körperverletzung bereits zwei Mal verurteilt
Dabei hatte der wegen Körperverletzung bereits zwei Mal zu Jugendarrest Verurteilte 14 Tage vor der Tat in einem Brief an Richter Lang Besserung gelobt und "Gnade" erbeten. Grund für das Schreiben war ein Vorfall im Januar 2009 in einem Fast-Food-Lokal in Ulm. Dort hatte er und ein Begleiter drei Jugendliche zusammengeschlagen und ebenfalls mit Fußtritten traktiert.
Bernhard Lang wertete die Beteuerungen in dem Brief ebenso wie die Entschuldigungen bei den Opfern als das Vergießen von "Krokodilstränen". Ohnehin hatten die Geschlagenen die Entschuldigungen nicht angenommen. "Sie war nicht ernst gemeint", sagte die Polizistin.
Für Staatsanwältin Rose Oelbermann kam angesichts der "schädlichen Neigungen" Bewährung für die von ihr geforderten 22 Monate Jugendhaft nicht infrage.
Richter Lang: "Der Angeklagte hat den Ernst der Lage nicht verstanden."
Nachdem Rose Oelbermann Haftbefehl beantragt hatte, ordnete Richter Lang an, den Angeklagten bis zur Urteilsverkündung in Polizeigewahrsam zu nehmen. Als zwei vorsorglich zum Prozess erschienene Beamte den jungen Mann abführten, wurde deutlich, was die Staatsanwältin und später der Jugendrichter sagte: "Der Angeklagte hat den Ernst der Lage nicht verstanden." Als er mit auf den Rücken gefesselten Händen an einigen Jugendlichen aus seiner Clique vorbei lief, grinste und feixte er noch. Nach der Urteilsverkündung schien sich seine gute Laune aber verflüchtigt zu haben. Bernd Kramlinger
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