Neuauflage im Prozess gegen Alfred Baur
Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Neu-Ulm Im Fall des inzwischen gekündigten ehemaligen BRK-Kreisgeschäftsführer Alfred Baur geht die Staatsanwaltschaft in Berufung. Auch wenn der 56-Jährige vom Amtsgericht Neu-Ulm in erster Instanz freigesprochen worden ist, von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und der Untreue, gibt es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ausreichende Verdachtsmomente, die eine Verurteilung gerechtfertigt hätten. Damit kommt es in den nächsten Monaten vor dem Landgericht Memmingen zu einer Neuauflage des so genanten Busengrapscher–Prozesses. „Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass eine Verurteilung von Alfred Baur wegen weiterer Beleidigungen von Mitarbeitern und wegen Veruntreuung von Waren aus dem Tafelladen gerechtfertigt ist“ sagte gestern der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Johannes Kreuzpointner.
Der ehemalige Kreisgeschäftsführer des Rot-Kreuz-Kreisverbandes Neu-Ulm war in erster Instanz vom Amtsgericht Neu-Ulm lediglich wegen einer Beleidigung verwarnt worden und wegen der übrigen Vorwürfe der Untreue in 19 Fällen und zweier Fälle der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Das war eine angemessene Bewertung des Sachverhaltes“, erklärte gestern Baurs Verteidiger Dr. Ingo Hoffmann. Von 107 Anklagepunkten sei am Ende des Prozesses gerade noch einer übrig geblieben. Deshalb sieht Hoffmann einer Berufungsverhandlung „sehr gelassen“ entgegen.
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