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Neu-Ulm
16.05.2018

Nuxit: Deshalb lehnt die Stadt das Bürgerbegehren ab

Der Neu-Ulmer Stadtrat entscheidet heute ab 16.30 Uhr über das Bürgerbegehren zum Nuxit. Die Verwaltung empfiehlt, dieses wegen rechtlicher Mängel abzulehnen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

 Zwei Rechtsgutachten listen eine Reihe von Mängeln auf. Die Initiative „So geht’s net“ widerspricht vehement.

Die Empfehlung der Verwaltung ist eindeutig: Der Neu-Ulmer Stadtrat soll heute beschließen, dass das Bürgerbegehren zum Nuxit rechtlich unzulässig ist. Zwei Anwaltskanzleien listen in ihren Gutachten eine Reihe von Mängeln auf und kommen zu dem Schluss, dass den Räten gar nichts anderes übrig bleibt, als das Begehren abzuschmettern. In einem der Papiere heißt es zudem: „Sollte der Stadtrat das Bürgerbegehren wider Erwarten für rechtlich zulässig erklären, wäre der Oberbürgermeister (...) verpflichtet, diese Entscheidungen zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.“ Die Bürgerinitiative „Nuxit? So geht’s net!“ will sich trotz der drohenden Niederlage nicht geschlagen geben und wird voraussichtlich vors Verwaltungsgericht ziehen. Auch die Vertreter der Charmeoffensive „Nur gemeinsam“ kritisieren die Gutachter deutlich und halten deren Argumente für nicht stichhaltig.

In der Beschlussvorlage für die heutige Sitzung geht die Verwaltung nur auf einen der von den Anwälten genannten Punkte näher ein. Dabei geht es um die Unterschriften, die über einen von der FDP- und FWG-Fraktion verteilten Flyer gesammelt wurden. Darauf stand, dass die Bürger die Liste an Alfred Schömig (FDP) oder Christina Richtmann (Freie Wähler) senden sollen. „Aus der Form der Darstellung wird nicht eindeutig erkennbar, wer nun die Vertreter des Bürgerbegehrens tatsächlich sind“, schreibt die Stadtverwaltung. Das führe dazu, dass von den 3184 zunächst als gültig eingestuften Unterschriften 580 ungültig seien. Damit würden der Initiative elf Signaturen fehlen. Inzwischen hat sie allerdings deutlich mehr nachgereicht. Das Quorum ist somit erfüllt.

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