Pflege und Beruf besser unter einen Hut bringen
Arbeitgeberverband begrüßt Neuregelung
Ulm Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung für die regionalen Unternehmen und ihre Mitarbeiter immer wichtiger. „Wir begrüßen es, dass die Familienpflegezeit als freiwilliges Vereinbarungsmodell ausgestaltet worden ist“, betont Götz Maier, Geschäftsführer von Südwestmetall in Ulm.
Zum 1. Januar trat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Kraft. Ziel ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, neben einer häuslichen Pflege in Teilzeit weiter zu arbeiten. Die Familienpflegezeit teilt sich auf in eine maximal 24 Monate andauernde Pflegephase, in der bei teilweise abgefedertem Entgeltausfall die Arbeitszeit reduziert wird, und eine Nachpflegephase, in der unter fortbestehendem Entgeltverzicht wieder Vollzeit gearbeitet wird.
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