Prozess: Frau soll Ex-Freund gefesselt und bedroht haben
Eine 53-Jährige hat ihrem Verflossenen in Ulm angeblich eine Horror-Nacht bereitet. Doch vor Gericht bleiben Zweifel an der Geschichte.
Wegen Menschenraubs, Geiselnahme, schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hat der Staatsanwalt in einem Landgerichtsprozess in Ulm für eine 53-jährige Frau eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Er sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihren Ex-Freund in der Nacht vom 24. auf den 25. April 2013 in dessen Wohnung gefesselt, geknebelt und mit dem Messer bedroht und verletzt habe. Die erste Große Strafkammer gab jedoch nach dem eigentlichen Abschluss der Beweisaufnahme und den Plädoyers einem Hilfsantrag des Verteidigers statt, noch einmal einen medizinischen Gutachter zu laden. Daher wird die Verhandlung fortgeführt, und die Plädoyers müssen neu gehalten werden müssen.
Mit einem facettenreichen wie ungewöhnlichen Fall müssen sich die Richter seit Anfang Juli beschäftigen. Er wurde erst jetzt aufgerollt. Der leitende Oberstaatsanwalt hatte damals trotz der erheblichen Strafvorwürfe keine Untersuchungshaft angeordnet, weil er keine Fluchtgefahr bei der Frau erkannte. Weil aber Haftsachen Vorrang haben und die Gerichte an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen sind, kam es so spät zur Verhandlung. Das machte die Sache nicht einfacher, weil sich der Geschädigte im Verlauf des Verfahrens im Zeugenstand zunächst nur mühsam erinnerte, weil er diesen „Akt des Wahnsinns“ aus purer Angst innerlich verdrängt habe.
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