Prozess: Zumindest der Hund war unschuldig
Eine 23-Jährige muss wegen eines Überfalls in Ulm ins Gefängnis. Dass ihr Vierbeiner bei der Tat friedlich blieb, kommt ihr vor Gericht zugute.
Nur wenige Minuten dauerte der nächtliche Überfall mit Hund auf einen Schüler in der Ulmer Innenstadt, der Prozess vor dem Landgericht zog sich dagegen über vier Tage hin. Jetzt wurden eine 23-jährige Frau und ihr 30-jähriger Ex-Freund wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung in einem minderschweren Fall verurteilt. Zwei Jahre muss die Frau ins Gefängnis, während der Mann mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten davon kam. Dritter im Bunde bei der Straftat war der Schäferhund der Angeklagten.
Grund dafür, dass sich das Landgericht mit dem Fall beschäftigen musste, war die anfängliche Annahme der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten hätten am 8. Juli 2016 gegen 1 Uhr morgens in der Ulmer Innenstadt bei der Straftat diesen Vierbeiner spontan auf den nächst-besten Passanten gehetzt, der ihnen zu diesem Zeitpunkt begegnete. Das war der Schüler und irakische Asylbewerber, der arglos des Weges kam. Laut Anklageschrift wurde der Hund als „gefährliches Werkzeug“ im juristischen Sinne eingesetzt, um die Flucht des Opfers zu verhindern. In der Beweisaufnahme ergab sich jedoch, dass das Tier der Angeklagten lediglich ein „Mitläufer“ war. Er hat dem 18-Jährigen zwar Angst eingejagt, aber ihn nicht angebellt, geschweige denn angegriffen. So stuften sowohl der Staatsanwalt in seinem Plädoyer als auch das Gericht die ursprüngliche Anklage einer besonders schweren räuberischen Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung auf eine einfache räuberische Erpressung mit deutlich niedrigerem Strafrahmen herunter.
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