Prozess in Ulm: Fünf Jahre Haft wegen Mordversuchs in Kneipe
Ein 33-Jähriger prügelte nach einem Zechgelage mit einer Holzlatte auf einen schlafenden Kneipengast ein. Jetzt ist er am Landgericht Ulm verurteilt worden.
Einen Einblick in die Alkoholiker- und Drogenszene im Alb-Donau-Kreis gewährte ein dreitägiger Prozess vor dem Schwurgericht Ulm, der jetzt zu Ende gegangen ist. Ein 33-jähriger Mann ist wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte im September in einer Kneipe seines Heimatortes im Alb-Donau-Kreis morgens um 5.45 Uhr mit einer Holzlatte mit herausragenden Metallschrauben auf einen schlafenden Gast mit Tötungsabsicht 19 Mal eingedroschen. Das Motiv konnte in der Beweisaufnahme nicht geklärt werden.
Eine Sperrstunde ist für den Wirt offenbar ein Fremdwort, denn der schlafende Gast war nicht der einzige im Lokal. Die Freundin des späteren Opfers war bei dem vorangegangenen Umtrunk ebenso dabei wie ein weiterer Mann, der nach Alkoholgenuss gegen 4.30 Uhr kollabierte. Dabei kam es zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten und einem 42-jährigen Gast und dessen Freundin, die er an den Haaren gerissen haben soll. Der mutmaßliche Grund: Die Frau habe, warum auch immer, sein Fahrrad versteckt, was von der Staatsanwaltschaft als zusätzliches Motiv für die spätere Tat gewertet wurde. Nach der in der Hauptsache verbalen Auseinandersetzung beruhigte sich offenbar die Runde, denn der Zechkumpan legte sich zum Schlafen auf einer Kneipenbank hin. Er wollte so auf diese Weise abwarten, bis der heftige Regen draußen aufhörte. Um 5.45 Uhr wurde er dann brutal durch Schläge mit einer Holzlatte geweckt. Insgesamt 19 Hiebe gingen auf ihn nieder. Das geschah, wie sich das Gericht per Videoaufnahme überzeugen konnte, mit einer solchen Wucht, dass die Anklage dem Täter eine heimtückische Tötungsabsicht unterstellte. Das Opfer erlitt eine Nasenbeinfraktur und ein Hämatom am Kopf sowie Frakturen des linken Arms und der Hand, mit der er sich gegen die Schläge schützte, um Schlimmeres zu vermeiden. Zehn Tage stationärer Aufenthalt im Krankenhaus waren die Folge. Noch heute leidet der 42-Jährige, der zur Tatzeit 1,25 Promille Blutalkohol aufwies, an Kopfschmerzen und einer eingeschränkten Beweglichkeit der einen Hand.
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