Radlerin schwer verletzt: Warum der Allgäuer Ring so gefährlich ist
Am Dienstag kam es schon wieder zu einem schweren Unfall an Neu-Ulms gefährlichstem Kreisverkehr, dem Allgäuer Ring. Warum das immer wieder passiert.
Der Allgäuer Ring wird seinem Namen als gefährlichster Kreisverkehr in Neu-Ulm weiterhin gerecht. Nachdem im Januar bereits ein 76 Jahre alter Radfahrer nach einem Zusammenstoß mit einem Auto seinen Verletzungen erlegen ist, verunglückte am Dienstag nun eine 22-jährige Frau mit ihrem Rad und wurde, wie berichtet, mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Wie ein Sprecher der Neu-Ulmer Polizei auf Nachfrage erklärte, hat sich der Zustand der Frau mittlerweile „stabilisiert“.
Der Unfall am Dienstag sei laut Werner Lipp von der Polizei „typisch“ für den Allgäuer Ring gewesen. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen – noch sind nicht alle Zeugen befragt – habe die 22-jährige Radfahrerin gegen 14.40 Uhr „recht zügig“ nördlich des Kreisverkehrs die Memminger Straße überquert und dabei die Vorfahrt einer 33-jährigen Autofahrerin missachtet. Derartiges Fehlverhalten komme immer wieder vor und sei der Grund für den Großteil der Unfälle, an denen Radler beteiligt seien.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Beschilderung ist eindeutig, und wer als Radfahrer ein "Vorfahrt achten"-Schild nicht beachtet, kann sich nicht damit herausreden, dass er es nicht gesehen hat. Vorsatz ist im Spiel.
Trotz allem wünsche ich der verletzten Radfahrerin schnelle Genesung. Was aber nicht angehen kann ist, dass gegen die Autofahrerin, die nichts falsch gemacht hat, jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird. Das stellt mein Verständnis vom Rechtsstaat auf den Kopf.
Abgesehen davon halte ich die derzeitige Regelung am Allgäuer Ring für schlecht. Da eben trotz der Vorfahrtsregelung ein guter Teil der Radfahrer einfach durchfährt, traut sich kein Autofahrer, seine Vorfahrt in Anspruch zu nehmen. Ich fahre jeden Tag zweimal über den Kreisverkehr und beinahe täglich legt vor mir ein Autofahrer eine Vollbremsung hin, wenn ein (eigentlich wartepflichtiger) Radfahrer von der Seite auftaucht. Die Standardregelung (Radfahrer hat Vorfahrt) wäre die bessere Lösung - die Lage wäre eindeutig, der Autofahrer muss nicht lange überlegen, ob er dem Radfahrer vertrauen und weiterfahren kann oder eben doch anhalten muss.
»Die Beschilderung ist eindeutig«
Frage an die Ortskundigen: Ist sie das? Ich frage, weil üblicherweise, nach VwV-StVO, an jeder Zufahrt eines Kreisverkehrs ein Vorfahrt-Achten-Schild (VZ 205) angebracht sein sollte, das in diesem Fall also für die einfahrende Autofahrerin gelten würde. Ist das hier der Fall? (Muss nicht, es gibt Ausnahmen, aber eigentlich™ ist das eine Vorgabe aus den Vorschriften.)
»Die Standardregelung (Radfahrer hat Vorfahrt) wäre die bessere Lösung - die Lage wäre eindeutig, der Autofahrer muss nicht lange überlegen, ob er dem Radfahrer vertrauen und weiterfahren kann oder eben doch anhalten muss.«
Sehr gut erkannt. Es gibt schon eine gewisse Logik, warum üblicherweise der einfahrende Verkehr die Vorfahrt des bereits im Kreisverkehr befindlichen Verkehrs zu achten hat. Dann stopft der nämlich nicht voll, da immer erst mal der Verkehr Vorrang genießt, der abfließen soll. Warum genau das 3 m weiter rechts auf ein mal anders sein soll, ist nicht so ganz zu verstehen.