Scala: Es könnte noch teurer werden
Hat die Sparkasse Ulm den Grundzins unzutreffend zu ihren Gunsten berechnet?
Ulm Der Fragenkatalog, den das Ulmer Landgericht im Zusammenhang mit den Scala-Sparverträgen beantworten muss, wird immer dicker: Zur Entscheidung des Gerichts wird nun auch noch die weitere Streitfrage gestellt, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins zu den Scala-Verträgen zutreffend berechnet und festgesetzt hat. Diese Frage ist bislang weder Gegenstand der ersten Scala-Klage noch der Klage der Verbraucherzentrale, die beide am kommenden Montag, 31. März, ab 14 Uhr vor dem Landgericht Ulm verhandelt werden.
Sollten die Klageerweiterungen erfolgreich sein und die Sparkasse Ulm zu einer Neuberechnung der Zinsen verurteilt werden, ist laut dem Vertreter der Kläger, Rechtsanwalt Christoph Lang, zu erwarten, dass sie signifikante Zinsgutschriften für die Vergangenheit leisten muss. Wie hoch diese sein könnten, ist derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Für einen Scala-Sparer, der in der Vergangenheit ein durchschnittliches Guthaben in Höhe von 10000 Euro angespart hatte, könnte sich die Gesamtsumme an zu wenig gutgeschriebenen Zinsen aber ohne Weiteres auf einen mittleren bis hohen dreistelligen Betrag belaufen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.