Scala: Niederlage für die Sparkasse Ulm
Gericht gibt Kläger in allen Punkten Recht.
Im Streit um die Kündigung hoch verzinster Sparverträge bei der Sparkasse Ulm hat das Landgericht den Sparern den Rücken gestärkt. Einem Urteil des Landgerichts Ulm vom Montag zufolge kann die Bank ihre sogenannten Scala-Verträge nicht einfach beenden. Ein ordentliches Kündigungsrecht bestehe nach den gesetzlichen Vorschriften nicht, teilte das Gericht mit. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die anhaltende Niedrigzinsphase. Die Bank hatte versucht, Sparer mit Alternativen aus hochverzinsten Verträgen zu locken - ansonsten drohte die Kündigung. Dagegen geklagt hatte unter anderem ein Anwalt, der mehrere Sparer vertritt. Das Gericht ließ auch Veränderungen des Zinsniveaus nicht als Begründung für eine Aufhebung oder Änderung der Verträge gelten. Ein Sprecher der Bank kündigte an, sie würden das Urteil prüfen und dann über Rechtsmittel entscheiden. Mehr dazu morgen in Ihrer NUZ.
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