Scala: Sparkasse legt Berufung ein
Warum das Kreditinstitut das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptieren will
Ulm Der Vorstand der Sparkasse Ulm hat fristgerecht Rechtsmittel zu dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Ulm zum Vorsorgesparen Scala eingelegt. Dies hat der Vorstand laut einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung entschieden. Dem vorangegangen sei eine ausführlicher Aussprache mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse Ulm. Der Vorsitzende dieses Gremiums ist Ulms Oberbürgermeister Ivo Gönner.
„Wir haben das Urteil gründlich geprüft und das Für und Wider von Rechtsmitteln gemeinsam mit erfahrenen Fachjuristen sorgfältig abgewogen“, wird Boris Fazzini, der Pressesprecher der Sparkasse Ulm, in dem Schreiben zitiert. Das erstinstanzliche Urteil schließe in einer ungewöhnlichen Begründungskette die Rechtsnorm des grundsätzlichen Kündigungsrechts für die Sparkasse aus. Der Vorstand sei daher rechtlich gehalten, dies abschließend klären zu lassen.
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