"Ihr werdet alle sterben. Auch du..." Das hatten zwei Schüler auf die Folie des Tageslichtprojektors geschrieben. Die zwei Buben des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums in Pfuhl mussten deshalb vor Gericht.

Die beiden Schüler, die im September vergangenen Jahres im Bertha-von-Suttner-Gymnasium in Pfuhl einen Amoklauf angedroht haben, sind gestern vom Jugendgericht Neu-Ulm in nicht öffentlicher Verhandlung zu jeweils 20 Arbeitsstunden verurteilt worden.
Die heute 15 Jahre alten Gymnasiasten hatten auf die Folie eines Tageslichtprojektors geschrieben: "Ihr werdet alle sterben. Auch du..." Es folgte der Name eines Lehrers der Schule.
Zunächst hatte die Schulleitung versucht, den Vorfall intern zu klären. Brisanz erhielt die Drohung jedoch durch den Umstand, dass er in einem von vielen Jugendlichen frequentierten Ulmer Internet-Portal lebhaft diskutiert wurde. Die Befürchtung: In der Schule steht unmittelbar ein Amoklauf bevor. In der Folge schalteten die Verantwortlichen des Suttner-Gymnasiums die Polizei ein, die am folgenden Tag demonstrativ an der Schule Präsenz zeigte. Die beiden Täter hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits der Schulleitung offenbart. In Begleitung ihrer Eltern legten sie eine Art Geständnis ab, wonach die Kritzelei auf der Overhead-Folie nichts weiter als ein "Scherz" gewesen und keinesfalls ernst gemeint gewesen sein sollte. Nicht zum Scherzen aufgelegt war allerdings die Staatsanwaltschaft, die gegen die Schüler Anklage wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" erhob. Die Verhandlung vor dem Neu-Ulmer Jugendgericht am Montag endete für die Beiden relativ glimpflich. Richter Bernhard Lang verurteilte die "aus voll geordneten Verhältnissen" stammenden Burschen zu je 20 Arbeitsstunden.
Das milde Urteil ist darauf zurückzuführen, dass die Schüler sich vor Gericht "kooperativ" verhalten und nicht den leisesten Versuch gemacht haben, irgendetwas zu beschönigen oder gar zu leugnen. Von Bedeutung war bei der Urteilsfindung auch, dass die 15-Jährigen sozusagen aktive Reue zeigen: Seit Herbst arbeiten sie für ihre Verfehlung freiwillig in der Mittagsbetreuung des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums mit - pro Nase sind dadurch immerhin rund 60 Arbeitsstunden aufgelaufen. Jugendrichter Lang: "Die Angeklagten haben in der Verhandlung einen guten Eindruck gemacht. Sie haben ein Mal in ihrem Leben eine Grenze überschritten. Ich gehe davon, dass sie nie mehr vor dem Jugendrichter erscheinen müssen." Strafmildernd wertete das Jugendgericht auch, dass durch die Drohung der beiden Jugendlichen "der Schulalltag nicht wesentlich gestört worden ist".
Richter Lang weist aber darauf hin, dass vom Casus Suttner-Gymnasium keine Rückschlüsse auf andere, ähnlich gelagerte Fälle gezogen werden können. Beispielsweise hat die Schulleitung die Möglichkeit, Schüler von der Schule zu verweisen - mit unabsehbaren Konsequenzen für die weitere Entwicklung der Jugendlichen. Auch im Jugendstrafrecht gibt es Instrumente, die weit über Arbeitsstunden hinausgehen, bis zu Jugendgefängnis reichen, um derartige "Scherze" zu ahnden. (kr)
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