Schüsse bei Racheakt: Ex-Bandidos-Boss droht der Knast
Im Rockerprozess um Pistolenschüsse bei einem Racheakt fordert die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes. Die Verteidiger sehen das völlig anders.
Für den ehemals ranghöchsten Bandido Deutschlands Andreas B. geht es am kommenden Freitag um Kopf und Kragen, wenn die siebte Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm ihr Urteil fällt. Am Montag wurde nach achtmonatiger Verhandlung die umfangreiche Beweisaufnahme gegen den 47-jährigen Gerüstbauunternehmer aus dem Alb-Donau-Kreis abgeschlossen. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer wegen versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, die Verteidiger hielten lediglich eine Sachbeschädigung für bewiesen.
Mit dem Ende dieses Verfahrens ist erst mal Schluss mit einer ganzen Reihe von Prozessen gegen Rockermitglieder, die sich in brutalen Auseinandersetzungen – in einem Fall mit tödlichem Ausgang – in der Region bekriegten und die Justiz vor lange nicht gekannte Herausforderungen stellte. Die Kammer versuchte seit Prozessbeginn am 21. Juli 2014 akribisch Licht ins Dunkel eines Vorgangs zu bringen, der sich am 9. und 10 Mai 2011 abgespielt hatte. Am späten Abend war der Laufbursche des Angeklagten , Mahir H. mit dänischen Bandido-Gästen nach einer Party beim Boss noch zu einem kleinen Absacker in den Striptease-Club Pure Platinum in der Blaubeurer Straße aufgebrochen, wo sie überraschend auf ein paar Rock-Machine-Mitglieder trafen. Es kam zu einer blutigen Schlägerei zwischen den verfeindeten Gangs. Verletzt alarmierte Mahir H. nach Mitternacht seinen Chef, der als verantwortlicher National Sergeant der Bandidos Rache schwor.
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