Schusswaffe in den Mund des Opfers gesteckt
Junge Erpresser kommen vor dem Jugendschöffengericht mit Bewährungsstrafen davon.
Ein „filmreifes Schwerverbrechen“, so Staatsanwalt Andreas Rossa, hatte sich im Januar im südlichen Landkreis Neu-Ulm abgespielt. Vorsitzender Richter Dr. Markus Veit überschrieb die Verhandlung beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Memmingen mit dem gleichen Titel. Vier junge Männer, alle um die 18 Jahre, hatten von einem damals 15-Jährigen zunächst wöchentliche Zahlungen in Höhe von 20 und dann 40 Euro verlangt. Als dieser sich weigerte, verlangten sie eine Woche später unter massiver Bedrohung 400 Euro pauschal.
Einer der vier hatte den anderen erzählt, dass er dem Opfer schon einmal Geld gestohlen hatte und dass bei diesem wohl etwas zu holen sei. Dann ging es zur Sache: Sie forderten den Jugendlichen eines Abends auf, mitzukommen und fuhren mit ihm auf einen Sportplatz bei Vöhringen. Dort hielt der Haupttäter dem Opfer eine Gaspistole zunächst an die Schläfe und dann steckte er die Pistole sogar in den Mund des Jugendlichen.
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