Erwin Müller und der 44-Millionen-Euro-Sieg
Der Ulmer Unternehmer Erwin Müller fühlt sich von einer Schweizer Bank über den Tisch gezogen. Jetzt muss das Geldhaus zahlen.
Der Drogeriekönig Erwin Müller hat vor dem Ulmer Landgericht einen Erfolg auf ganzer Linie verbucht. Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin muss dem Milliardär 44,8 Millionen Euro zahlen. Die Bank habe Müller hinsichtlich seiner Kapitalanlage falsch beraten, erläuterte Richterin Julia Böllert in der Urteilsbegründung. Deshalb sei das Geldhaus verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen. Auch die Kosten des Rechtsstreits, Anwaltskosten in Höhe von 272.000 Euro nebst Zinsen, muss die Bank übernehmen.
Müller hat gegen die Schweizer Bank nicht als Firmenchef, sondern als Privatmann geklagt. Es geht dabei um Aktiengeschäfte. Der Unternehmer hatte in ein Anleihemodell investiert, das angeblich eine Rendite von zwölf Prozent bringen sollte. Bei dem Sheridan-Fonds handelte es sich um fragwürdige und außerordentlich komplizierte Cum-Ex-Transaktionen, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf in Wirklichkeit nur ein Mal einbehaltene Kapitalertragssteuern geschröpft wurde. Das Finanzministerium stoppte 2012 derartige Erstattungen. Daraufhin ging der Fonds pleite, die Anleger verloren ihr Geld.
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