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08. Februar 2012 12:10 Uhr

Amtsgericht

Schwer beschäftigter Dieb

34-Jähriger stiehlt zentnerweise Kupfer, um seine Drogensucht finanzieren zu können. Als er sich einen „Schuss“ bei der Post setzen wollte, kam er auf eine Idee

Ulm/Neu-Ulm Rund 4500 Euro hat ein drogenabhängiger und schwer arbeitender Dieb eingenommen, der um die Jahreswende 2010/11 in Ulm zentnerweise Kupfer und anderes Metall gestohlen und versilbert hat. Mit dem Geld kaufte er sich Heroin. Dass aber erst zum Schluss abgerechnet wird, musste der in Russland geborene Mann am Dienstag lernen: Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte den gelernten Schuhmacher wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung und verbunden mit einer ganzen Reihe von Auflagen und Weisungen.

Nach seiner zweiten Drogentherapie im Jahr 2004 hatte es vordergründig den Anschein, dass der Angeklagte die Kurve gekriegt habe – bis er 2010 nach eigenen Angaben einen Rückfall erlebte und er erneut an der Nadel hing. Der getrennt von seiner Ehepartnerin lebende Vater von zwei Kindern, die er mit zwei Frauen hat, brauchte deshalb dringend Geld. Auf eine Einnahmequelle, wenngleich auf eine illegale, stieß er kurz vor Weihnachten 2010 eher zufällig, als er sich in der damals bereits leer stehenden Umschlagshalle des Ulmer Hauptpostamts einen Schuss setzen wollte. In dem verwaisten Gebäude lagen Unmengen von alten Kupferkabeln und anderes Buntmetall herum, von denen der Angeklagte offenbar annahm, dass er sie nur abholen müsse.

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Das tat er dann auch: Zwischen dem 21. Dezember 2010 und Mitte Januar 2011 machte er sich zehn Mal in der Halle zu schaffen – mit bemerkenswerter Sorgfalt. Isolierte Kupferkabel befreite er beispielsweise von der Kunststoff-Ummantelung. Die Frage von Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer, ob das nicht eine Heidenarbeit gewesen sei, verneinte der Angeklagte: Bei Kälte müsse man nur mit dem Hammer auf das Kabel schlagen – schon habe die Isolierung Risse und könne problemlos abgezogen werden.

In handliche Stücke zerschnitten

Sorgfalt legte er auch bei der Anlieferung seiner Beute bei Neu-Ulmer Schrotthändlern an den Tag: Kupferkabel hatte er zuvor in handliche Stücke zerschnitten, die er wiederum mit Kabelbindern zu Bündeln portioniert hatte.

Anfangs karrte er sein Diebesgut noch mit seinem Auto über die Donau. Als der Wagen aber abgemeldet worden war, musste er wohl oder übel ein anderes Transportmittel finden. Seine Wahl fiel auf einen Anhänger, als Zugmaschine diente ein Fahrrad.

Mitte Januar stand wieder eine Fuhre auf dem Programm – die letzte, wie sich herausstellen sollte. Offenbar hatten seine Abnehmer Verdacht geschöpft, dass mit dem Material ihres treuen Kunden nicht alles in Ordnung ist. Jedenfalls gelang es ihm nicht, für die 85 Kilogramm Kupfer, die gebündelt zusammen mit einem Bolzenschneider im Fahrradanhänger lagen, Bares einzunehmen. Zu allem Überfluss war auch gerade die Polizei in anderer Sache bei dem Schrotthändler zugange, als der 34-Jährige aufkreuzte. Die von Amts wegen neugierigen Beamten brauchten nur einen Blick auf die Ladung zu werfen, um zu wissen, woher der Wind weht. Die professionelle Genugtuung, einen Buntmetalldieb erwischt zu haben, steigerte sich wohl in Erstaunen, als der Mann noch an Ort und Stelle gestand, dass diese Ladung nicht die erste sei. Unumwunden gab er zu, schon viel häufiger lange Finger gemacht zu haben. Da er den Tatort nicht so recht beschreiben konnte, durfte er sogar im Streifenwagen nach Ulm mitfahren, um den Beamten zu zeigen, woher das Metall stammt.

Als ihm dann Anfang November vor dem Amtsgericht Neu-Ulm der Prozess gemacht werden sollte, war der Angeklagte vermeintlich spurlos verschwunden. Es erging Haftbefehl, der allerdings nicht vollstreckt werden konnte. Brauchte er auch nicht, denn der 34-Jährige saß im Ulmer Frauengraben eine 75-tägige Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe ab.

Seine kooperative Haltung und sein „überschießendes Geständnis“ (Obersstaatsanwalt Markus Schroth) waren es, die dem mehrfach vorbestraften Mann einen dritten Gang in den Knast ersparten.

Mittlerweile ist er in einem Methadonprogramm, besucht die Drogenberatung und hat einen Job in Aussicht. Auf Nachfrage, ob er mit einer „Therapieweisung“ als einer Bedingung für die Bewährung einverstanden sei, erfuhr Richter Mayer: „Was muss, das muss.“ (kr)

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