Senden: Welche Straße kann abgerechnet werden?
In Bayern gibt es eine neue Frist für die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen. Welche Anlieger betroffen sind.
Welche Straßen sind in welchem Zustand? Wo müssen noch Leuchten, Gehwege oder Leitungen gebaut werden? Um sich einen Überblick zu verschaffen, stellt die Sendener Verwaltung regelmäßig eine Auflistung städtischer Straßen zusammen. Und auch Bürger wissen dadurch frühzeitig, ob die Straße vor ihrer Haustür möglicherweise bald saniert wird. Nun gibt es ein zusätzliches Muss, über Straßen zu sprechen: eine Frist, die alle Gemeinden in Bayern betrifft.
Im Rahmen einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde das Recht, Erschließungsbeiträge für alte Straßen zu erheben, nämlich zeitlich begrenzt. Für sogenannte Altanlagen gilt ab dem 1. April 2021 eine Ausschlussfrist von 25 Jahren. Konkret betrifft das Straßen, bei denen an irgendeiner Stelle – das kann die Fahrbahn sein, aber auch die Beleuchtung – mit der Erschließung begonnen wurde, die jedoch aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Sind seit dem Baubeginn mehr als 25 Jahre vergangen, ohne dass die Straße fertig ist und abgerechnet wurde, können Städte und Gemeinden keine Erschließungsbeiträge mehr erheben – und somit die Anlieger nicht mehr mit 90 Prozent der Gesamtkosten zur Kasse bitten.
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