Sparkasse Ulm wegen Scala abgemahnt
Altverträge Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält Kündigungen für unzulässig. 10000 Kunden halten noch an ihrer Geldanlage fest. Frist bis 15. Dezember verlängert
In der Debatte um die hoch verzinsten Scala-Sparverträge steht die Sparkasse Ulm weiter unter Druck. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Geldinstitut jetzt abgemahnt und sie dazu aufgefordert, sich nicht weiter auf eine Kündigungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen. Der zufolge unterliege das Guthaben der Scala-Verträge einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Die Verbraucherschützer bestreiten das.
Noch immer halten etwa 10000 Kunden an ihren Altverträgen fest, die das Geldinstitut am liebsten komplett loswerden möchte. Eine Frist, bis zu der für die Kunden Alternativangebote gelten sollten, ist am 30. September abgelaufen. Gekündigt hat die Sparkasse bislang noch niemandem. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wäre dies ohnehin nicht zulässig. Nun teilte die Sparkasse mit, dass die Frist bis zum 15. Dezember verlängert wurde. Ob es danach zu Kündigungen kommt, ist nach wie vor offen. Boris Fazzini, Pressesprecher der Sparkasse Ulm, sagte gestern jedoch: „Zu Beginn des Jahres 2014 werden wir das Thema beenden müssen.“
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