Streit schlichten mit Pfefferspray?
18-Jähriger ging in Senden auf zwei Männer los. Nun wurde er zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
Es gibt diejenigen, die Mist bauen, dafür vor Gericht landen und bestraft werden. Und dann gibt es da diejenigen, die Mist bauen, sich dabei ziemlich doof anstellen, und bestraft werden – so wie der 18-jährige Neu-Ulmer, der sich gestern vor dem Schöffengericht in Neu-Ulm verantworten musste. Dort konnte selbst der Jugendrichter nicht fassen, wie dreist der junge Mann gewesen ist: Nur 24 Stunden, bevor er seinen Jugendarrest wegen eines anderen Vorfalls antreten musste, ist er auf dem Parkplatz einer Diskothek in Senden mit dem Pfefferspray auf zwei Männer losgegangen. Das brachte dem jungen Mann nun zehn Monate Haft auf Bewährung ein.
Wie sich so ein Leben hinter Gittern anfühlt, durfte der Neu-Ulmer mittlerweile am eigenen Leib erfahren: Wegen Diebstahls, Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung und zuletzt wegen Fahrerflucht quer durch die Stadt musste er sich mehrmals vor Gericht verantworten und landete schließlich im Oktober 2015 für 13 Tage im Jugendarrest. Der 18-Jährige sagte gestern vor Gericht dazu: „Das war nicht toll – aber man hat was dabei gelernt.“ Hätte er mal besser die Haftstrafe einige Tage früher angetreten, dachte sich wohl gestern so mancher Prozessbeteiligter. Denn einen Tag, bevor er den Weg nach Landshut zur Jugendarrestanstalt antrat, wurde die Polizei erneut auf den Mann aufmerksam. Gegen 4 Uhr morgens sei er nach Feierabend in einer Sendener Disco zum Auto gelaufen, schilderte der 18-Jährige vor Gericht. Dann habe er Schreie gehört und gesehen, wie der Party-Veranstalter und dessen Begleiter einer Gruppe junger Männer offenbar feindselig gegenüberstanden. „Ich wollte schlichten“, so der Angeklagte, der sich wohl zurückversetzt gefühlt hatte: Die jungen Partygäste haben laut dem Neu-Ulmer den Geburtstag einer Freundin gefeiert, „ich weiß, wie das ist, wenn man seinen Geburtstag scheiße verbringt. Ich war selbst an meinem 18. in der Psychiatrie“. Daher habe er eingegriffen – auf seine Art. „Ich darf ja nicht zuschlagen, das weiß ich noch von meiner ersten Verhandlung vor Gericht“, gab der Angeklagte zu, daher „bin ich hingegangen, um was Gutes zu tun. Bevor etwas passiert, hab ich mit dem Pfefferspray gesprüht“.
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