Streit um Einfriedungen: Anlieger klagt
Dauerbrenner in Holzheim
Die laut Bebauungsplan unzulässigen Einfriedungen im Neubaugebiet am östlichen Ortsrand entwickeln sich offenbar zum kommunalpolitischen Dauerbrenner. Ein Fall beschäftigt jetzt auch das Verwaltungsgericht. In seiner Sitzung am Mittwoch hat der Gemeinderat nun vier weiteren sogenannten isolierten Befreiungen von den Vorgaben der Bauleitplanung zugestimmt. Die von den einzelnen Antragstellern gewünschten und bereits realisierten Einfriedungen bewegen sich allesamt innerhalb der mit dem Landratsamt vereinbarten Höhengrenze.
Diese Kompromisslösung, die wegen zahlreicher Abweichungen mit der Aufsichtsbehörde getroffen wurde, sieht, wie berichtet, eine maximale Sockelhöhe von 45 Zentimetern sowie eine auf einen Meter limitierte Zaunhöhe vor, muss allerdings von den Bauherren jeweils im Einzelfall beantragt werden. Demgegenüber verlangt der Bebauungsplan eine kleintiergängige Einfriedung, mithin ohne Sockel und mit einer Maximalhöhe von einem Meter. „Rund ein Drittel der Bauherren hat sich daran nicht gehalten“, teilte Bürgermeisterin Ursula Brauchle dem Gemeinderat mit. „Wir haben versucht alle anzuschreiben, die gegen die Vorgaben verstoßen haben.“ Aber dabei seien „nicht alle erwischt“ worden.
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