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20.01.2010

Taxifahrer belästigt Kundin sexuell

Neu-Ulm (boz) - "Sie haben ihrem Berufsstand einen Bärendienst erwiesen", sagte Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer dem 43 Jahre alten Taxifahrer in der Urteilsbegründung. "Sie haben eine Tat begangen, die durch ihren Job eigentlich verhindert werden sollte." Der Türke und Vater von fünf Kindern stand nämlich wegen sexueller Nötigung vor Gericht, begangen in einer Mai-Nacht um 4.30 Uhr vergangenen Jahres in Pfuhl. Zwar hatte er sein späteres Opfer ordnungsgemäß vor der Haustür abgeliefert, war aber wenig später in die Wohnung eingedrungen, in die ihn die überraschte Frau, die schon im Nachthemd war, eingelassen hatte. Mit den Worten "Du willst es doch auch", hatte er sich laut Anklage über die Frau her gemacht, sie an Schulter und Hals berührt und ihr unter dem Nachthemd an das Hinterteil gegriffen. Auch warf er sein Opfer auf das Bett und legte sich darauf. Dank konsequenter Gegenwehr kam es nicht zum Schlimmsten. Der Täter suchte schließlich das Weite. Schon der Versuch einer Vergewaltigung führt in der Regel direkt ins Gefängnis. Dass es für den Mann, der seit drei Jahren als Taxifahrer arbeitet, nicht so kam, lag wohl daran, dass er mit seinem Anwalt konsequent an einer Wiedergutmachung arbeitete. Nicht nur legte er ein komplettes Geständnis ab, was der Frau eine Begegnung mit ihm ersparte, er überreichte auch die ersten 500 von 2000 Euro Schmerzensgeld, das mit der Anwältin des Opfers ausgehandelt worden war. Auch eine Entschuldigung war zu hören.

So gnädig gestimmt verurteilte das Schöffengericht den Türken lediglich zur anderthalb Jahren Freiheitsstrafe, die zudem noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Antrag des Staatsanwalts, ihm im Zusammenhang mit der Bewährung auch noch eine Geldbuße aufzuerlegen, folgte das Gericht nicht, da der Mann mit 30 000 Euro verschuldet ist und das Schmerzensgeld von seinem Bruder geliehen bekommen hat. Unklar blieb, weshalb der Türke sich an sein Opfer heran machte. Auf Nachfrage von Richter Mayer konnte er keinen konkreten Grund angeben. Die Frau habe ihm auch keine Zeichen in der Richtung gegeben, stellte Mayer fest. Die Anwältin der Frau berichtete, dass das Opfer sehr verunsichert sei. Sie sei zu ihrer Mutter gezogen und leide noch unter Albträumen und Schlafstörungen. Wenn sie ein Taxi brauche, rufe sie in Ulm an, um ihrem Peiniger nicht zu begegnen.

Das Schöffengericht würdigte in seinem Urteil, dass der Täter sich um die Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens gekümmert hat und dass er keine übermäßige Gewalt angewendet hat. Nun kommen auf den Türken nicht nur das Schmerzensgeld und die Gerichtskosten einschließlich der Kosten für die Anwältin seines Opfers zu. Ein Vertreter der Neu-Ulmer Taxen kündigte im Gerichtssaal an, dafür zu sorgen, dass der Verurteilte auch noch seinen Taxischein verliert. Was heißt, dass er demnächst auch ohne Broterwerb ist.

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