Überfall auf Ulmer Imbiss am Schwörmontag: Haft für zwei Täter
Am Ende eines außergewöhnlichen Prozesses verurteilt das Landgericht Ulm insgesamt sieben Männer wegen der Tat am Schwörmontag 2016.
Genau ein Jahr nach dem Prozessbeginn hat die Große Strafkammer des Landgerichts Ulm am Donnerstag in einem Prozess gegen sieben Kurden wegen gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung die Urteile gesprochen. Während fünf der Beschuldigten zu Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt wurden, müssen zwei weitere die Gefängnisstrafen antreten. Bei ihnen wurden andere noch offene Straftaten hinzu gerechnet.
Ein solches Verfahren hat es in der jüngeren Ulmer Justizgeschichte noch nicht gegeben. Aus gegebenem Anlass hat sich die Kammer gleich nach dem Beginn des aufwendigen Indizienprozesses entschieden, sich sogar an Samstagen auf Wahrheitssuche in der Beweisaufnahme zu begeben und wochentags auch schon mal ungewöhnliche Kurztermine jeweils von 7.30 bis 8.30 Uhr anzuberaumen, weil Richter, Anwälte und auch Schöffen zeitlich nicht anders verfügbar waren und Fristen in dem langwierigen Prozess eingehalten werden mussten. Außerdem musste eine Vielzahl von Anträgen der Verteidiger bearbeitet werden.
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