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1. Mai
06.04.2013

„Ulmer Kessel“ bleibt für Polizeichef folgenlos

Die Einkesselung von Demonstranten vor vier Jahren war rechtswidrig. Für den Ulmer Polizeichef hat das aber keine juristischen Folgen.

Oberlandesgericht zieht Schlussstrich unter juristische Auseinandersetzung über den Einsatz vor vier Jahren

Ulm Der Großeinsatz rund um den Aufmarsch von Neonazis am 1. Mai 2009 hat für den Ulmer Polizeichef Karl-Heinz Keller kein juristisches Nachspiel. Zwar war die Einkesselung von Demonstranten in der Sattlergasse rechtswidrig. Ein Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Einsatzleiter Keller wegen Freiheitsberaubung im Amt war aber bereits voriges Jahr eingestellt worden. Einen Antrag auf Klageerzwingung hat das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt aus formalen Gründen verworfen. Damit ist die Sache vom Tisch. „Gegen diese Entscheidung gibt es kein weiteres Rechtsmittel“, sagte Stefan Schüler, Richter am Oberlandesgericht, gestern.

Am 1. Mai 2009 hatten sich den etwa 400 Neonazis in der Ulmer Innenstadt mehrere Tausend Gegendemonstranten entgegengestellt. Die meisten Teilnehmer zeigten friedlich Flagge gegen Rechts, doch es kam auch zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizisten. Die Polizei, die mit weit über 1000 Beamten im Einsatz war, ging mit Wasserwerfern und Reizgas gegen Autonome aus dem sogenannten „schwarzen Block“ vor. Es gab 59 Verletzte, darunter 38 Polizisten. In der Sattlergasse wurden einige Demonstranten stundenlang eingekesselt. Sie konnten deshalb nicht an der friedlichen Gegendemonstration des DGB und weiterer Organisationen teilnehmen.

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