Urteil im Raser-Prozess: 22-Jähriger erhält Bewährungsstrafe
Ein 22-Jähriger fährt mit mehr als 100 Stundenkilometern durch Ulm und verletzt dabei einen Radler schwer. Jetzt wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das Protzgebaren eines Autofahrers mit einer getunten 280-PS-Rennmaschine hätte einen Radfahrer in der Olgastraße fast das Leben gekostet. Er war im Sommer 2015 in der Ulmer Innenstadt frontal von dem Auto erfasst worden. Jetzt wurde der 22-jährige Fahrer des Autos vom Amtsgericht Ulm wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Gab es ein illegales Straßenrennen?
Im Zentrum der umfangreichen Beweisaufnahme stand die Frage, ob sich der türkischstämmige Fahrer aus dem Kreis Günzburg am 1. August 2015 gegen 23.15 Uhr auf der berüchtigten Raserpiste zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz mit einem Kumpel ein illegales Straßenrennen geliefert hatte. Die unterschiedlichsten Zeugenaussagen ergaben keine juristisch schlüssigen Hinweise darauf, wenn ein solch verbotenes und gefährliches Kräftemessen auch nicht ganz auszuschließen war.
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