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10. März 2010 06:33 Uhr

Vaterpflichten sträflich vernachlässigt

Neu-Ulm "Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr": Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat. Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig - obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese "Verletzung der Unterhaltspflicht" saß er bereits vier Monate im Gefängnis. Ein Umdenken bewirkte der Knastaufenthalt offenbar nicht: Von Mai bis August 2007 stellte er trotz einer Tätigkeit bei einer Firma in Ichenhausen (Kreis Günzburg) die monatlichen Zahlungen (245 Euro) an sein Kind erneut ein. Dafür musste er sich gestern vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer erfuhr, dass dem zahlungsunwilligen Vater sehr wohl bewusst war, dass er Unterhalt zahlen muss: "Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin." Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere. Dass er mit diesem Argument nicht durchkommen würde, war spätestens klar, als ihn Richter Mayer belehrte, dass er in Sachen Unterhalt kein "Zurückhaltungsrecht" habe, wenn ihm der Umgang mit seinem Kind nicht erlaubt wird. "Dann hätten sie klagen müssen."

Mit dem Gesetz kam er erstmals als 15-Jähriger in Konflikt, zwölf weitere Verurteilungen folgten, die ihn insgesamt zweieinhalb Jahre hinter schwedische Gardinen brachten. Dass der Angeklagte seit Herbst 2007 "arbeitssuchend" ist, zurzeit Hartz IV bezieht und bei einem Bestattungsunternehmen einen Minijob hat - und damit keinen Unterhalt zahlen muss -, sah der Richter kritisch. Mayer sinnierte, ob der Angeklagte vielleicht mit zu wenig Nachdruck Arbeit gesucht habe, um Unterhaltszahlungen zu umgehen. "Es hat den Anschein, dass man sich mit Hartz IV gemütlich einrichten kann."

Trotz Vorstrafen und trotz geringer "Einsicht" rang sich Staatsanwalt Daniel Egge durch, Bewährung für eine sechsmonatige Haftstrafe zu beantragen. Das Gericht folgte diesem Wunsch. Zusätzlich muss der Mann 100 Euro im Monat an sein Kind zahlen und sich nach Arbeit umschauen, um den vollen Unterhaltssatz zahlen zu können. (kr)

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