Vogelgrippe: Manche Halter lassen Tiere trotz Verbots ins Freie
Manche Halter lassen ihre Tiere trotz Verbots wegen der Vogelgrippe noch immer ins Freie. Das ruft das Veterinäramt auf den Plan. Wie dessen Mitarbeiter auf die Verstöße reagieren.
Hühner, die über eine grüne Wiese kaufen und gelegentlich ins Gras picken – dieses Bild ist derzeit weder im Landkreis Neu-Ulm noch anderswo in Bayern zu sehen. Denn wegen der Vogelgrippe herrscht seit knapp dreieinhalb Monaten eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Doch nicht alle Halter befolgen die Vorschriften, wie Ignaz Steinhart, Leiter des Bereichs Veterinärwesen am Landratsamt Neu-Ulm, sagt: „Bei uns gehen pro Woche zwei bis drei Meldungen von aufmerksamen Bürgern ein, dass jemand die Stallpflicht nicht beachtet.“
Missachtung der Stallpflicht: Von Ermahnung bis Bußgeld
Angesichts dieser hoch erscheinenden Zahl verweist Steinhart auf die Vielzahl an Geflügelhalter im Landkreis. „Da sind auch die kleinsten Hobbyhalter mit einbezogen.“ Die Mitarbeiter des Veterinäramts schauen sich danach die Lage vor Ort an und versuchen, „angemessen zu reagieren“, wie Veterinäramtsleiter Steinhart sagt.
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