Vom Vorwurf des Menschenhandels blieb nichts übrig
Angeklagter wird in Memmingen lediglich wegen Zuhälterei zu Bewährungsstrafe verurteilt. Doch die Geschichte seines Opfers ist verstörend.
Der Prozess gegen eine Frau und vier Männer aus Rumänien wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung einer 24 Jahre alten Landsfrau ist gestern mit einer Überraschung zu Ende gegangen. Das Landgericht Memmingen stellte das Verfahren bei der Frau und drei Männern wegen geringer Schuld ein. Der Hauptangeklagte Ahmet I. wurde vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen und lediglich wegen Zuhälterei und Körperverletzung zu einer 22-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme und einem von seiner Verteidigerin verlesenen Geständnis sah es die Erste Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Brigitte Grenzstein als erwiesen an, dass Ahmet I. das 24-jährige Opfer mit blumigen Versprechungen „eingewickelt“ habe. So soll er der jungen Frau zugesagt haben, ihren Hurenlohn, den sie sich in einem Neu-Ulmer Puff, zeitweise auch in einem Böblinger Klub, erarbeitet hat, in ihr Heimatland zu überweisen. Dort sollte es angespart werden, damit sie sich später ein Haus bauen kann. Nach groben Schätzungen der Kammer wurden innerhalb von zwei Jahren über 50000 Euro vom Wohnort Laupheim aus in Richtung Rumänien transferiert. Allerdings diente das Geld mitnichten der Altersabsicherung der Prostituierten: Ihr 33 Jahre alter „Freund“ Ahmet I. brachte damit seine Frau und die vier Kinder über die Runden.
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