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06. Februar 2012 12:06 Uhr

Umweltzone

Von Feinstaub und Laserdruckern

IHK weist Forderungen nach Verschärfung zurück. Honold: „Keine realistischen Maßstäbe“

Neu-Ulm Eine Verschärfung der Umweltzone in Neu-Ulm darf es nach Auffassung des Vorsitzenden der IHK-Regionalversammlung, Hans-Heiner Honold, nicht geben. Honold wies schriftlich entsprechende Forderungen der Neu-Ulmer Grünen (wir berichteten) mit Nachdruck zurück. Hintergrund ist die Forderung des Grünen-Stadtrates Gerhard Rauch nach einer raschen Angleichung der Umweltzone in Neu-Ulm an die in Ulm gängige Praxis; dort gilt bereits die zweite Stufe, also ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette.

Nach Einschätzung der IHK rechtfertigt der angeblich mit der Einführung der Stufe 2 prognostizierte zusätzliche Minderungseffekt von Feinstaub von durchschnittlich 0,1 Mikrogramm pro Kubikmeter in keiner Weise die Verschärfung der Umweltzone. „Das widerspricht jeglichen Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit“, erklärte Honold. Die Gründe, die die Grünen anführten, seien geradezu Scheinargumente. Die Verschärfung lasse sich nicht damit begründen, dass Autofahrer zwischen Neu-Ulm und Ulm wenden müssten. Dies sei bei Durchfahrverboten und Umweltzonen jeglicher Art erforderlich.

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„Wir sollten bei aller notwendigen Diskussion realistische Maßstäbe zugrunde legen“, fordert Honold. So könne die Feinstaubbelastung in Büros durch Tonerstaubbelastung aus Laserdruckern leicht Werte von 150 bis 200 Mikrogramm pro Kubikmeter erreichen. Im Vergleich dazu würde die Einführung der Stufe 2 mit einer prognostizierten Reduzierung der Feinstaubpartikel um ganze 0,1 Mikrogramm die Luftqualität kaum beeinflussen. Daher empfiehlt die IHK nach wie vor die Umsetzung von Maßnahmen, die tatsächlich die Luftqualität verbessern, anstatt unnötige Kosten und Bürokratie zu verursachen, fasst Honold die grundsätzlich kritische Haltung der IHK Schwaben zur Wirksamkeit von Umweltzonen zusammen.

„Eine falsche Entscheidung in Ulm wird nicht dadurch richtiger, dass man sie nun in Neu-Ulm einfach kopiert, ohne der Wirtschaft und den Bürgern vorher transparent dargestellt zu haben, dass sie überhaupt wirkungsvoll ist“, sagt Honold. Bislang sei diese Wirksamkeitsanalyse, die dem „Luftreinhalteplan Neu-Ulm“ zufolge Voraussetzung dafür ist, dass die Umweltzone verschärft werden kann, der Öffentlichkeit nicht vorgelegt worden.

Honold: „Da verwundert es uns schon, dass ausgerechnet die Grünen kritisieren, mit der bisherigen Nicht-Verschärfung werde das demokratische Prozedere unterlaufen.“ Sonst seien es ja gerade die Grünen, die größtmögliche Transparenz und Information der Öffentlichkeit fordern. „Warum sie dies im Falle der Wirksamkeitsanalyse hier nicht tun, ist unerklärlich.“ (az/heo)

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