Wann Anwohner für Straßen zahlen müssen
Der Experte Gerhard Wiens spricht bei seinem Vortrag in der Stadthalle auch die Tücken an, die wiederkehrende Straßenausbaubeiträge haben.
Gerhard Wiens ist ein gefragter Redner. Bayernweit hat er schon mehr als 100 Kommunen bereist, um über das sehr umstrittene Thema Straßenausbaubeiträge zu sprechen. Am Mittwochabend kam er in in die Weißenhorner Stadthalle. Dort machte er schnell deutlich, was sein Ziel war: Er wollte keine Grundsatzdiskussion oder Einzelfälle besprechen, sonden neutral die derzeitigen rechtlichen Grundlagen darstellen. Kritischen Anmerkungen, wie sie etwa der erklärte Beitragsgegner Josef Butzmann gleich zu Beginn vorbrachte, setzte der ehemalige Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof forsch einen Riegel vor.
So erläuterte Wiens vor etwa 80 Zuhörern zunächst das „beitragsrechtliche Leben“ der Erschließungsstraße, wie er es nannte. Demnach müssen Anwohner 90 Prozent der Beiträge für die erstmalige Erschließung einer Straße bezahlen, die Kommunen nur zehn Prozent. Wobei der Redner betonte: Provisorien seien nicht beitragsfähig. Es müsse sich schon um eine richtige Straße mit Entwässerung und Beleuchtung handeln. Den Unterhalt hingegen müsse die Kommune zu 100 Prozent tragen. Bei der sogenannten „nachmaligen Herstellung“, also bei der Erneuerung oder Verbesserung einer Straße, müssen die Anlieger wieder mitzahlen. Je nach Kategorie der Straße beträgt der Gemeindeanteil 20 bis 80 Prozent. Als Grundregel gilt: Je mehr Vorteile die Straße für die Allgemeinheit bringt, desto mehr zahlt die Kommune.
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