Warum das Diesel-Urteil für Ulm keine Rolle spielt
Werden Fahrverbote in Städten erlaubt? Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung vertagt. An der Donau fehlen noch ganz andere Voraussetzungen.
Dürfen Städte Diesel-Autos auf ihren Straßen verbieten? Darüber entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – allerdings voraussichtlich erst am kommenden Dienstag, 27. Februar. Ursprünglich war die Entscheidung für gestern vorgesehen gewesen. Den Ulmern dürfte dieser Termin relativ gleichgültig sein. Denn egal, wie das Urteil ausfällt: Auf den Straßen der Stadt an der Donau wird sich erst einmal nichts ändern.
Maßgeblich für die Fahrverbote sind bestimmte Grenzwerte. Und die überschreitet die Schadstoffbelastung in der Ulmer Luft nicht. Das zeigen die Messungen – soweit es sie gibt. In Ulm wird bekanntlich viel gebaut. Auch dort, wo gemessen werden sollte. Die Stationen, für die das Regierungspräsidium Tübingen zuständig ist, sind in der Karlstraße und in der Zinglerstraße vorgesehen. Zwei Straßen, in denen zuletzt intensiv gearbeitet wurde und teilweise noch immer gearbeitet wird. Deswegen ist das Gerät in der Zinglerstraße abgebaut, die Station in der Karlstraße ist seit 2017 nach zwei Jahren Pause wieder in Betrieb.
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