Wenn Bauherren auf die grüne Wiese wollen
Immer wieder gibt es private Vorhaben im Außenbereich. Das führt zu Konflikten
Die Größe des Grundstücks passt, seine Lage auch – zumindest aus Sicht des Bauherren. Aber es gibt es ein Problem: Das auserkorene Areal liegt im Außenbereich, einen Bebauungsplan gibt es nicht. Solche Gebiete sind eigentlich Landwirten für ihre Arbeit vorbehalten, der Bau von Wohnhäusern ist nicht erlaubt. Interessenkonflikte dieser Art gibt es trotzdem immer wieder.
Die Mitglieder des Weißenhorner Bauausschusses hatten nun einen Fall aus Bubenhausen zur Entscheidung vor sich. Ein Bürger will am westlichen Ortstrand bauen und hat eine Voranfrage gestellt. Er wollte wissen, ob die Stadt auf seine Kosten einen Bebauungsplan erstellen werde. Bürgermeister Wolfgang Fendt war skeptisch: „Was machen wir, wenn der nächste eine Wiese kauft und einen Bebauungsplan verlangt?“ Man sollte bei solchen Fragen auf „städtebauliche Sinnhaftigkeit“ achten, betonte er.
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