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  3. Weißenhorn: Wenn Bürger für Straßenlampen zahlen

Weißenhorn
24.11.2016

Wenn Bürger für Straßenlampen zahlen

Die Fuggerstadt wird hell und umweltfreundlich leuchten – und für die Bürger zum Nulltarif: Demnächst werden in 300 Straßenlampen LED-Leuchten eingebaut, auf Kosten der Stadt. Ärger über Rechnungen gibt es jetzt trotzdem. Aber das hat andere Gründe.
Foto: Alexander Kaya

Der Tausch von Leuchten in Weißenhorn soll die Anlieger laut Stadtratsbeschluss nichts kosten. In der Reichenbacher Straße lösen Rechnungen nun Unmut aus. Was dahinter steckt.

Die Fuggerstadt wird hell und umweltfreundlich leuchten – und für die Bürger zum Nulltarif: Demnächst werden in 300 Straßenlampen LED-Leuchten eingebaut, die Kosten in Höhe von rund 220000 Euro dafür trägt die Stadt allein. Wie berichtet war darüber diskutiert worden, ob die Anlieger den Austausch über Ausbaubeiträge mitzahlen müssen. Eine Grundlage dafür bietet das kommunale Abgabengesetz, das jedoch unterschiedlich ausgelegt werden kann: Der Weißenhorner Stadtrat beschloss deshalb, die Bürger freizuhalten. Ärger gibt es nun aber trotzdem, zumindest bei Anwohnern in der Reichenbacher Straße. Die hatten nämlich kürzlich Rechnungen von der Stadt in ihren Briefkästen gefunden, in denen ebenfalls von Lampen die Rede war. Kann ja nicht sein, dachte sich wohl Mancher und legte, den jüngsten Ratsbeschluss in der Sache im Hinterkopf, Widerspruch ein. Eine Aussicht auf Erfolg haben die Anwohner damit wohl nicht. Sagt die Stadt. Denn mit der anstehenden LED-Tauschaktion hätten die Forderungen nichts zu tun.

Viel mehr liegen die Bauarbeiten in der Reichenbacher Straße bereits einige Jahre zurück: Geh- und Radweg seien ertüchtigt worden und komplette Straßenlaternen (samt Masten) erneuert worden, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Die Laternen seien in die Jahre gekommen gewesen und hätten das Licht deshalb „schlecht gestreut“. Weil viele Kinder die Straße als Weg zur Schule nutzten, sollte diese gut ausgeleuchtet sein, hieß es weiter. Vor diesem Hintergrund handelte es sich um eine Verbesserung und Erneuerung der Infrastruktur, die laut Abgabengesetz beitragspflichtig ist. Dort heißt es in Artikel fünf, Gemeinden und Landkreise „können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (...) Beiträge von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben“. Und „können“ heißt in diesem Sinne „müssen“, wie Bürgermeister Wolfgang Fendt, einst Verwaltungsrichter, kürzlich in einer Sitzung es Stadtrats darlegte. Das zeigte sich in einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Gemeinde Hohenbrunn bei München kürzlich per Urteil dazu verpflichtete, für die Sanierung einer Straße Geld von den Anliegern zu verlangen.

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