Veranstalter von Funkenfeuern müssen Auflagen erfüllen – ihr Interesse sinkt Von Jens Carsten

Weißenhorn In der Fuggerstadt mag der Funke heuer nicht so recht überspringen: Offenbar sind immer weniger Vereine bereit, am ersten Wochenende nach Aschermittwoch ein Funkenfeuer zu entfachen. Eine Mitarbeiterin der Weißenhorner Stadtverwaltung klagt: „Das Interesse nimmt ab.“ Viele potenzielle Veranstalter hegten versicherungsrechtliche Bedenken. Vor drei Jahren hatte bei einem Funkenfeuer in Senden ein Feuerwerkskörper ein Kind verletzt. Auch Katrin Geiger, Hauptamtsleiterin in der Weißenhorner Stadtverwaltung hält den Unfall für ein einschneidendes Ereignis: „Seitdem ist man hellhöriger geworden.“ Veranstalter seien nun dazu angehalten, Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Die Verwaltung übernehme zwar die Kosten. Bislang hat Katrin Geiger jedoch noch kaum Nachfragen von Vereinen erhalten – nur eine Absage ist bereits eingetroffen: In Biberachzell wird es heuer kein Feuer geben.
Schon im vergangenen Jahr sind in dem Ortsteil keine Funken geflogen. Der bisherige Veranstalter sprang ab, ein anderer Organisator konnte trotz eines eigens einberufenen Treffens aller Vereine nicht gefunden werden. Laut Vereinssprecher Marcus Biberacher schreckten die hohen Kosten für die Entsorgung des Abfalls viele Interessierte ab. Auch die Haftung war ein „schwieriges Thema“.
Es scheint, als habe der Brauch rund ums Funkfeuer (siehe Info) nach dem Unfall in Senden seine Unschuld verloren. Im Jahr 2008 war ein Feuerwerkskörper in einen Kinderwagen gefallen und hatte ein Kleinkind verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl über 1500 Euro erlassen. Der Verein akzeptierte die Strafe.
Erinnerung an tragischen Unfall von Senden noch präsent
Die Erinnerungen an dieses tragische Ereignis sind bei vielen Bürgern in der Region noch präsent. Und viele potenzielle Veranstalter winken schließlich ab. Hauptamtsleiterin Geiger erklärt: „Wenn etwas passiert, dann ist man als Veranstalter immer belastet.“
Auch das Landratsamt Neu-Ulm schaut den Feuermachern auf die Finger. In einem Schreiben an die Kommunen warnt Peter Dieling, Leiter des Bereichs Umwelt, die Feuer seien früher „als Möglichkeit zur Müllbeseitigung“ genutzt worden. Nur naturbelassene Hölzer durften verbrannt werden – keine Spanplatten, alte Matratzen oder gar Autoreifen. Auch Benzin ist tabu. Die Naturschutzwacht werde den Aufbau der Feuerstellen überwachen und das Abbrennen notfalls untersagen, so Dieling.
Hauptamtsleiterin Geiger glaubt nicht, dass der Brauch ganz in Vergessenheit gerät: „Nur die Rahmenbedingungen haben sich verändert.“ Mindestens ein Feuer wird in der Fuggerstadt stattfinden – die Stadtverwaltung veranstaltet einen „Funken“ am Tannenberg an der Straße in Richtung Oberhausen. Dort befindet sich eine geeignete Mulde: „Da gibt es Platz.“ Geiger glaubt, dass sich demnächst noch weitere Veranstalter für Feuer in den Ortsteilen melden. Immerhin habe der Brauch etwa in Attenhofen und Hegelhofen Tradition: „Das hat bisher noch jedes Jahr geklappt.“ Deshalb greife die Verwaltung den Vereinen unter die Arme und übernehme die Kosten für Haftpflichtversicherungen. Je nach der Anzahl der Besucher würden dafür zwischen 30 und 50 Euro fällig.
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