Auflagen zum Straßenfasching in Weißenhorn
Der Fasching nähert sich in der Fuggerstadt langsam seinem Höhepunkt. Am Gumpigen Donnerstag, 3. März, werden Tausende Besucher mit einem rauschenden Fest Straßenfasching feiern. Damit alles friedlich bliebt, macht die Stadtverwaltung dem tollen Treiben einige Auflagen. Es gelten die selben Verbote wie im vergangenen Jahr. Hier ein Überblick.
Ausschank: Der Verkauf von Speisen und Getränken auf der Straße muss in der Nacht auf den rußigen Freitag um 2 Uhr eingestellt werden. Dann heißt es auch: Musik aus. Danach darf die Party in Gaststätten weiter gehen. Getränke und Glasbehälter dürfen nicht mit ins umzäunte Areal genommen werden.
Kinder: Kleine Maskerer bis 14 Jahren dürfen ab 22 Uhr noch in Begleitung eines Elternteils unterwegs sein. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ab 24 Uhr.
Gepäck: Sprühdosen mit färbenden Substanzen und Waffen in jeglicher Form sind verboten. Wer Gebäude oder Wege beschriftet, bemalt oder beklebt, der muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Tiere: Sie sind auf dem Gelände verboten – Polizeihunde werden jedoch vor Ort sein.
Toilette: Auch sogenannte Wildbiesler müssen mit Anzeigen rechnen. Auf dem Gelände befinden sich Toiletten.
Eintritt: Die Eintrittsbänder können am Donnerstag, 3. März ab 12 Uhr in einem Kassenhäuschen zwischen Rathaus und Kirche gekauft werden. Die Bänder sind in verschiedenen Altersklassen zu haben.
Verkehr: Die Illerberger Straße zwischen Herzog-Ludwig-Straße und Hauptplatz wird von 18.30 bis 5 Uhr für den Verkehr gesperrt. Buss fahren jedoch. Laut verwaltung wird der Altstadtbereich von 18.30 bis 2.30 Uhr abgesperrt und überwacht. (kej)
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