Mehrere Verstöße in der Region
Ulm Mehrere Fälle von Schwarzarbeit haben Zollbeamte der Ulmer Kontrolleinheit Prävention zu Jahresbeginn bei Prüfungen im Alb-Donau-Kreis sowie in den Landkreisen Biberach und Göppingen aufgedeckt. Insgesamt trafen die Beamten auf zehn ausländische Arbeitnehmer, die ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis tätig waren, fünf von ihnen im Gaststättengewerbe, drei auf Baustellen und zwei bei der Inventur eines Baumarktes. Vereinzelt kamen diese mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro davon, in drei Fällen leiteten die Zöllner Bußgeld- oder Strafverfahren gegen die illegal Beschäftigten ein, weil diese bereits über einen längeren Zeitraum arbeiteten. Ende Dezember wurde die Genehmigungspflicht für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien letztmalig um zwei weitere Jahre verlängert, das heißt, Staatsbürger dieser Länder brauchen weiterhin eine Arbeitserlaubnis. Das teilte das Hauptzollamt Ulm mit.
Auf Arbeitgeberseite führten die Verstöße zu weiteren Ermittlungen, die je nach Schwere des Falls empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können. Darüber hinaus missachteten die kontrollierten Gaststättenbetreiber die gesetzlich vorgeschriebene Sofortmeldepflicht, was im Einzelfall mit bis zu 1500 Euro Bußgeld geahndet werden kann. (az)
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