Tanken ohne zu bezahlen - davon träumt jeder Autofahrer. Ein 29-jähriger Neuburger hat es gemacht. Und muss jetzt kräftig dafür bezahlen. Von Sebastian Hofmann

Zähes Ringen um die Strafe am Montag vor dem Amtsgericht: Ein 29-jähriger Neuburger hatte einen Strafbefehl über 2400 Euro erhalten, weil er Anfang November bei einer Tankstelle 22 Liter abgezapft, anschließend aber ohne zu bezahlen wieder davongefahren war.
Weil er das Strafmaß – der gestohlene Kraftstoff hatte einen Gegenwert von 35 Euro – anscheinend für zu hoch empfand, hatte er Einspruch gegen die vom Gericht erlassene Strafe eingelegt. So musste es zu einer Verhandlung kommen.
Die Sitzung drehte sich allerdings hauptsächlich um ein anderes Thema. Der Angeklagte war mit einem ungültigen Führerschein unterwegs gewesen. War dies nun fahrlässig oder mit Vorsatz? Denn: Der 29-Jährige ist zwar im Besitz eines EU-Führerscheins, dieser wurde allerdings in Tschechien ausgestellt. Weil dem jungen Mann sein deutscher Führerschein vor einigen Jahren entzogen worden war, muss das tschechische Papier hierzulande nicht automatisch anerkannt werden.
Dazu nannte Amtsrichter Matthias Ernst einige Präzedenzfälle. Den Spritdiebstahl mit der Schwarzfahrerei in sogenannte Tateinheit zu bringen und somit das Strafmaß nach unten zu schrauben, gelang auf diese Weise also nicht.
Weil der junge Mann und sein Rechtsanwalt deshalb keinen Ansatzpunkt für eine geringere Strafe sahen, akzeptierte der Neuburger den Strafbefehl schließlich. Er muss nun 2400 Euro Strafe zahlen. Die offene Tankrechnung hatte er bereits zuvor beglichen. Richter Ernst legte ihm nahe, den tschechischen Führerschein umschreiben zu lassen oder gleich den hiesigen Fahrschulunterricht zu besuchen und einen deutschen „Lappen“ zu machen.
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