Alle Jahre wieder...
Kunstmarkt in Weichering am Volkstrauertag nicht genehmigt. Ausweichtermin ist der 10. Dezember
In der Zeit zwischen Herbstanfang und Advent halten Natur und Mensch Einkehr. So ist es in christlich-abendländischer Tradition Brauch und deshalb fallen in diese Zeit gleich vier der sogenannten Stillen Tage, Sonn- und Feiertage mit gesetzlich geregelter Ruhe. Das Feiertagsgesetz regelt deren Einhaltung, als Rechtsaufsichtsbehörde setzt das Landratsamt den Schutz vor Ort um. Doch in den vergangenen Jahren gab es immer wieder Konflikte um die Auslegung, so auch heuer beim geplanten Kunstmarkt am Wochenende in Weichering.
Der Markt in der Gaststätte Vogelsang hätte eigentlich am nächsten Wochenende stattfinden sollen, doch kommenden Sonntag ist Volkstrauertag und es gelten Beschränkungen für öffentliche Veranstaltungen. Auf Veranlassung der Behörde in Neuburg sei die Genehmigung verweigert worden, ärgert sich Mitorganisatorin Waltraud Götz aus Maxweiler. „Alle Plakate, Flyer et cetera sind bereits gedruckt und zum Teil verteilt. Ich finde es unfair, so Knall auf Fall mit einer Absage konfrontiert zu werden. Die Ausstellerinnen haben wochenlang gebastelt, gewerkt, gestrickt und jede Menge Zeit und Geld investiert. Und nun soll alles umsonst gewesen sein. “
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