Allerletzte Chance
Einem wegen Volksverhetzung verurteilten, vorbestraften Mann blieb das Gefängnis erspart
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt war und ist dagegen. Sie möchte, dass ein mehrfach vorbestrafter Mann aus dem Landkreis Pfaffenhofen ins Gefängnis geht. Nicht nur der Verteidiger des 40-Jährigen, sondern letztlich auch Richter Konrad Riedel sahen das anders. Der Vorsitzende der 3. Strafkammer verwarf gestern die (nur noch auf die Rechtsfolgen beschränkte) Berufung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Er verurteilte den 40-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, allerdings erneut mit Bewährung. Riedel verschärfte damit das Strafmaß aus erster Instanz (und gab darin der Staatsanwaltschaft recht). Er eröffnete dem Angeklagten aber eine letzte Chance.
Der hatte im vergangenen Jahr auf seiner Facebook-Seite rechtsextremes Gedankengut verbreitet. Am Amtsgericht Pfaffenhofen war wegen vier Fällen von Volksverhetzung schuldig gesprochen worden, zwei Fälle von Holocaust-Leugnung waren darunter. Das Amtsgericht hatte neun Monate zur Bewährung verhängt und die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte das nicht hinnehmen wollen.
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