Der 25-Jährige, der am ersten Schlossfestabend einen 31-Jährigen mit einem Faustschlag getötet hat, wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Von Gloria Brems

Vor dem Gerichtssaal lagen sie sich in den Armen. Eltern, Freunde, Verwandte stürmten auf den Angeklagten zu, als dieser als freier Mensch den Saal verlassen konnte. Mit Handschellen war er seit vier Verhandlungstagen ins Ingolstädter Landgericht geführt worden, doch am Donnerstag (15. Dezember) wurde die Untersuchungshaft aufgehoben. Am kommenden Dienstag fällt das Urteil gegen den 25-jährigen Oberhausener, der am ersten Schlossfestabend einen 31-Jährigen mit einem Faustschlag getötet hat.
Verteidiger Walter Gräf hatte den Antrag zur Aufhebung des Strafbefehls am Ende seines Plädoyers gestellt und das Schwurgericht stimmte zu. „Für eine Haft braucht es einen von vier Gründen“, erklärte der Vorsitzende Richter Paul Weingartner, entweder die Anklage „Totschlag“, doch die komme inzwischen nicht mehr in Betracht, die Gefahr der Wiederholung, doch dafür gäbe es keinen Anhaltspunkt, außerdem die Verdunklungsgefahr, aber die Beweisaufnahme ist abgeschlossen und viertens die Fluchtgefahr, die aber nur bei sehr hohen Strafen zu befürchten ist. „Aber Sie stehen am Dienstag trotzdem freiwillig hier auf der Matte“, sagte er in Richtung des Angeklagten.
Staatsanwalt Robert Pohle fordert viereinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Verteidiger Gräf bat das Gericht, zu prüfen, ob es nicht sogar ein minderschwerer Fall ist, und forderte wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe.
Die Rechtslage in diesem Fall ist verzwickt. Das sagte auch Richter Paul Weingartner. Deswegen verschob er die Urteilsverkündung auf kommenden Dienstag, 20. Dezember, 13.30 Uhr.
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