Anklage fordert zwölf Jahre Haft für Rattengiftanschläge
Die Verteidigung plädiert im Rattengift-Prozess dagegen auf Freispruch. Das Urteil in dem Indizienprozess wird am Landgericht Ingolstadt diesen Freitag verkündet.
Diesen Freitag wird am Landgericht Ingolstadt das Urteil in dem einiges Aufsehen erregenden Rattengift-Prozess gesprochen. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat am Montag in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für den 53-jährigen Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hat dagegen auf Freispruch plädiert. Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten, weil an früheren Prozesstagen Zeugen teilweise auch nicht öffentlich – zum Schutz ihrer Privatsphäre – ausgesagt hatten.
Der angeklagte Mann aus dem Landkreis Eichstätt muss sich seit Januar verantworten. Zunächst wegen dreifachen versuchten Mordes, schwerer und gefährlicher Körperverletzung. In der Anklageschrift steht, er habe aus Habgier mit Rattengift seine Eltern und zudem eine frühere Lebensgefährtin umbringen wollen. Wie ausführlich berichtet, bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe vehement. Das wiederholte er nach Angaben seiner Anwältin auch am Montag in seinem letzten Wort: Er liebe seine Eltern und habe mit der ihm zur Last gelegten Sache nichts zu tun.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.