Antworten und neue Fragen
In einer Sondersitzung beschäftigt sich der Stadtrat mit dem Stand der Ermittlungen zur Klinikumsaffäre. Dabei wird vieles klarer. Manches aber bleibt auch offen
In einer Sondersitzung des Stadtrates haben die Anwälte des Klinikums einen Überblick über den Sachstand der Ermittlungen zur sogenannten Klinikumsaffäre gegeben. Dabei ging es um viele offene Fragen und ganz explizit um die Vorwürfe gegen den früheren Geschäftsführer von Bayerns viertgrößtem Krankenhaus, Heribert Fastenmeier. Der 63-Jährige war wegen Untreue, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit in 99 Fällen angeklagt und hatte sich in der Untersuchungshaft am 27. Dezember das Leben genommen. Seine Anwälte hatten danach schwere Vorwürfe gegenüber dem Klinikum erhoben. Geschäftsführer Andreas Tiete sagte am Freitag, er blicke mit „größter Sorge“ auf die derzeit laufende öffentliche Debatte. Sie schade dem Klinikum in „massiver Weise“. Man habe sich bislang bewusst, „aus Pietätsgründen“ mit öffentlichen Äußerungen zurückgehalten. Nun wolle man die Öffentlichkeit, soweit das möglich sei, informieren. Das tat zunächst der Anwalt des Klinikums, Markus Steinmetz. Er stellte seinen Ausführungen vorweg, dass die Unschuldsvermutung gerade auch post mortem gelte, bevor er – in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt – konkreter wurde:
Schadenssummen So geht es laut Steinmetz um einen strafrechtlichen Schaden in Höhe von etwa 2,2 Millionen Euro. Und die mit der Anklage verbundenen möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche lägen – nach derzeitigem Erkenntnisstand – „deutlich“ darüber. Zudem stünden weitere Ansprüche im Raum, die allerdings nicht mit den angeklagten Punkten zusammenhingen. Steinmetz geht danach die von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt erhobenen Vorwürfe durch.
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