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  3. "Ilmtaler Asylabwehr": „Asyl-Panzer“ bei Faschingsumzug bleibt ohne juristische Folgen

"Ilmtaler Asylabwehr"
10.05.2016

„Asyl-Panzer“ bei Faschingsumzug bleibt ohne juristische Folgen

Der „Asyl-Panzer“ im Faschingszug von Steinkirchen bei Reichertshausen ist strafrechtlich nicht zu beanstanden, sagt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
Foto: dpa

Der "Asyl-Panzer" beim Faschingszug in Steinkirchen war vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt entschieden und die Ermittlungen eingestellt.

Gut drei Monate nach der Aufregung um eine Panzerattrappe mit der Aufschrift "Ilmtaler Asylabwehr" beim Faschingsumzug im oberbayerischen Reichertshausen hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ihre Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt. Es hätten sich „keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten ergeben“, teilte die Behörde heute mit.

Der Gaudiwurm von Reichertshausen-Steinkirchen im Landkreis Pfaffenhofen hatte Anfang Februar bundesweit Schlagzeilen gemacht - durch einen Wagen. Auf der Panzer-Attrappe waren Aufschriften wie „Ilmtaler Asylabwehr“ und „Asylpaket III“ vermerkt. Ein schwarzes Kreuz auf weißem Grund war auf den Wagen gemalt und eine Deutschlandfahne hing auf dem Gefährt auch noch herum.

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