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12.12.2018

Bergheim diskutiert ein Vorkaufsrecht

Gemeinde hätte Erstanspruch auf festgelegte Flächen

Darf sich die Gemeinde bei Grundstücken künftig vordrängeln oder nicht? Diese Frage stand im Raum der letzten Sitzung des Gemeinderats Bergheim im Jahr 2018. Die zwölf Räte, plus Bürgermeister diskutierten den möglichen Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung – und kamen am Ende auch zu einem Ergebnis.

Städte wie Neuburg kultivieren ein solches Vorkaufsrecht auf mehreren Flächen – ein Beispiel dafür sei der Grund für die geplante Donaubrücke bei Joshofen, sagte Bürgermeister Tobias Gensberger am Montag. Kleinere Gemeinden nutzten diese Satzung weniger. Das Vorkaufsrecht regelt ganz allgemein das Kaufinteresse einer Seite an einem Grundstück, einer Immobilie oder Sache. Um die eigenen städtebaulichen Ziele abzusichern, möchte auch Bergheim eine solche Satzung erlassen. „In Anbetracht der momentanen Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt halte ich die Satzung in den kommenden 15 Jahren für ein wichtiges Werkzeug“, betonte Gensberger. Da aber die Ausarbeitung der Flächen – darunter Ausgleichs–, aber auch Wohn- und Gewerbeflächen – komplex ist und begründet werden muss, benötigt Bergheim im Vorfeld die Hilfe einer Anwaltskanzlei.

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