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Ingolstadt
17.09.2014

Bluttat im Obdachlosenmilieu: Angeklagtem droht die Sicherungsverwahrung

Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einer Zeitung. Rechts Pflichtverteidiger Wolfgang Weiss.
4 Bilder
Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht hinter einer Zeitung. Rechts Pflichtverteidiger Wolfgang Weiss.
Foto: Harald Jung

Er soll seinen Zechbruder brutal erschlagen haben. Trotzdem wird die Staatsanwaltschaft keine Haftstrafe gegen den 18-Jährigen beantragen.

Es geschah in den Morgenstunden des 10. September 2013: Der 18 Jahre alte Eichstätter und sein Zechkumpan (33) aus Ingolstadt gerieten in Streit. Weshalb, weiß auch die Staatsanwaltschaft nicht sicher. Vielleicht ging es nur darum, wer das nächste Bier bezahlt, damit man weitertrinken konnte in dieser Nacht. Wie so oft. Denn Täter und Opfer waren Stadtstreicher und im Obdachlosenmilieu bekannt. Und beide waren an diesem verhängnisvollen Morgen wieder heftig betrunken.

Immer wieder auf Opfer eingetreten

Irgendwann vor 5 Uhr morgens, sagt die Staatsanwaltschaft, hat der 18-Jährige seinen Begleiter dann mit einer vollen Bierflasche niedergeschlagen. Danach kam es zu einem Gewaltexzess: Der junge Mann trat immer wieder brutal auf sein wehrloses Opfer ein, das benommen am Boden lag. Die Gerichtsmediziner stellten später mindestens 37 massive Tritte gegen Kopf und Rumpf fest. Der gesamte Mund-Nasen-Raum des 33-Jährigen wurde zertrümmert. Der Mann erstickte vermutlich an seinem eigenen Blut. Er wäre wohl auch an anderen Folgen der Tritte verstorben, denn bei der Obduktion wurden auch mehrere schwere Blutungen unter der Hirnhaut entdeckt.

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