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Bürgerbegehren: Wieder bei Schritt eins

Kommentar Von Manfred Rinke
20.07.2018

Die Entscheidung des Stadtrats erinnert an die von 1999. Ist die heutige Situation tatsächlich eine andere?

Man fühlt sich an die Schwelle der Jahrtausendwende zurückversetzt. Nachdem Jahre lang über das „Bessere Verkehrskonzept“ diskutiert worden war, lehnte der Stadtrat im Dezember 1999 einen Probelauf für einen Einbahnstraßenring in der Unteren Altstadt ab. Keine drei Monate später gab der Stadtrat dann doch klein bei, als die Initiatoren die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens für den Probebetrieb vor dem Verwaltungsgericht klären lassen wollten. Über 18 Jahre später ist das Gremium in seiner Sitzung am Dienstag wieder bei Schritt eins von damals angekommen. Ist die heutige Situation eine andere?

Im Grunde nicht, wenngleich Details der Ringplanung anders waren, die vorgesehene Straßenführung damals abschnittsweise auch einspurig sein sollte. Natürlich kann man auf formelle Fehler verweisen, doch die können nicht ernsthaft ein Grund sein, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Es würde die Sache nur verzögern. Es müssen handfeste verkehrsrechtliche Gründe gegen einen Probebetrieb sprechen. Und ob die aufgeführten Argumente dagegen tatsächlich dafür ausreichen? 2000 glaubten die Stadträte nicht, dass sie damit vor Gericht durchkommen. Und ist die heutige Situation tatsächlich eine andere? Vermutlich nicht.

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