Da hat der Spaß schnell ein Ende
Polizei weist auf das Fahren elektrischer „Fun“-Fahrzeuge hin
Elektrisch angetriebene Fahrzeuge, die unter den Namen Hoverboard, Solowheels und Monowheels bekannt sind, werden seit einiger Zeit immer wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund angetroffen. So auch am Dienstag dieser Woche, als ein 27-jähriger Ingolstädter in der Ettinger Straße von einer Polizeistreife auf einem Mono-wheel fahrend ertappt wurde. Der Ingolstädter wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen, da die Benutzung solcher „Fun“-Fahrzeuge im Straßenverkehr aufgrund fehlender Zulassungsvoraussetzungen verboten ist.
Da Weihnachten vor der Tür steht und solche Fortbewegungsmittel vielleicht bei dem ein oder anderen unter dem Weihnachtsbaum liegen, weist die Polizei eindringlich darauf hin, dass dafür keine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt, sofern sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer aufweisen. Solche Elektrofahrzeuge, heißt es weiter, erfüllen nicht die Vorschriften über Beleuchtungseinrichtungen, Lenkung, Bremsen etc. und dürfen somit nur auf abgegrenztem Privatgrund geführt werden.
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