Das Opfer will 10000 Euro
Die Frau, deren Freund ihr im Drogenrausch die Kehle durchgeschnitten hat, möchte ein Schmerzensgeld haben. Aber beim Täter ist nichts zu holen, sagt sein Anwalt
Vor dem Schwurgericht geht es um einen versuchten Totschlag. Konkret darum, dass ein 28-Jähriger aus einer kleinen Gemeinde im Landkreis Pfaffenhofen im Mai seiner damaligen Freundin (36) die Kehle durchgeschnitten hat. Das Opfer war in Lebensgefahr, konnte aber gerettet werden.
Seit gestern geht es nicht mehr nur um versuchten Totschlag und damit um die strafrechtliche Seite des Blutbades, das in der Nacht zum 11. Mai vergangenen Jahres in einer kleinen Wohnung in der Gustav-Mahler-Straße in Ingolstadt stattgefunden hat. Denn die Nebenklagevertreterin hat dem Schwurgericht einen sogenannten Adhäsionsantrag vorgelegt, wonach der Täter ein Schmerzensgeld in Höhe von 10000 Euro zahlen soll. Neben der schwer blutenden und weit aufklaffenden neun Zentimeter langen und drei Zentimeter tiefen Schnittverletzung an der Kehle erlitt die Frau noch zahlreiche weitere kleinere Stich- und Schnittwunden. Denn der Angeklagte hat nach dem beinahe tödlichen Angriff mit dem Küchenmesser gegen den Hals noch längere Zeit blindlings auf sie eingestochen. Als das Messer abbrach, suchte er sich ein anderes und wollte wieder auf die Frau losgehen, aber die konnte sich ins Treppenhaus flüchten. Dort standen bereits besorgte Nachbarn, die ihre Schreie gehört hatten.
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